Gilt 2026 schon eine Kassenpflicht für Läden?
Nein. Nach aktueller Rechtslage gibt es in Deutschland keine Registrierkassenpflicht für Läden. Sie dürfen frei wählen, ob Sie Ihre Bargeschäfte offen, mit einer Registrierkasse oder mit einem Kassensystem erfassen. Geplant ist eine Kassenpflicht ab 2028, heute gilt sie nicht, Stand 19. September 2026.
Die Zeitleiste in drei Zeilen
- Seit dem 1. Januar 2017 gilt die Einzelaufzeichnungspflicht auch für die offene Ladenkasse. Jeder Vorgang wird laufend und einzeln festgehalten.
- Seit dem 1. Januar 2020 braucht jede elektronische Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE.
- Ab 2028 soll die Kassenpflicht greifen, nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026.
Die ersten beiden Zeilen sind geltendes Recht. Die dritte ist ein Entwurf.
Wann kommt die Kassenpflicht?
Geplant ist sie für Zeiträume nach Ablauf des 31. Dezember 2027, also ab 2028. So steht es im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026. Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz. Er muss erst durch Bundestag und Bundesrat, dabei können sich Termin und Reichweite noch ändern.
Der Entwurf knüpft die Pflicht an eine Umsatzgrenze. Wo die liegt, steht im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Ob Ihr Laden darüber liegt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Warum im Netz auch die Jahreszahl 2027 steht
Sie finden zu diesem Thema auch die Jahreszahl 2027. Am 19. September 2026 stand sie noch in der Überschrift eines Fachbeitrags. Maßgeblich ist der Referentenentwurf vom 7. August 2026, und der stellt auf Zeiträume nach Ablauf des 31. Dezember 2027 ab. Das ergibt 2028.
Ist eine offene Ladenkasse 2026 noch erlaubt?
Ja. Sie dürfen Ihre Bareinnahmen weiterhin offen erfassen, ohne Registrierkasse. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt trotzdem und verlangt seit dem 1. Januar 2017 auch bei der offenen Ladenkasse, dass jeder Vorgang laufend und einzeln festgehalten wird. Fällt Ihr Betrieb später unter die geplante Kassenpflicht, entfällt die offene Ladenkasse für Sie.
Was das für Läden in Mittelhessen heißt
Wie viele Bargeschäfte laufen bei Ihnen am Tag über die Theke, und halten Sie die heute schon einzeln fest? Daran hängt, ob Sie in Ruhe abwarten können oder ob die Aufzeichnung längst klemmt.
Ich habe neun Jahre selbst im Einzelhandel gestanden, mit Tagesabschluss und Inventur. Wer nur im Laden verkauft und das so lassen will, braucht kein zweites System dazu. Wer Kasse, Onlineshop und Lager verbindet, spart die Abendstunden für die Listenpflege.
Das hier ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall fragen Sie Ihre Steuerberatung oder Ihre IHK.
Was ein Kassensystem im Laden leistet, steht auf Kassensysteme für Läden in Mittelhessen. Ob sich der Wechsel bei Ihnen lohnt, sehe ich erst, wenn ich Ihren Ablauf einmal durchgehe.