Muss Ihre Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Für viele digitale Angebote ist Barrierefreiheit damit Pflicht. Ausgenommen sind Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeitenden, die zugleich unter der im Gesetz genannten Umsatzgrenze bleiben. Wer darüber liegt oder Produkte online verkauft, prüft besser, ob die eigene Website betroffen ist, Stand 19. September 2026.

Wer muss barrierefreie Webseiten anbieten?

Das Gesetz nennt zwei Kriterien, die Zahl der Mitarbeitenden und den Jahresumsatz. Liegt ein Betrieb unter 10 Mitarbeitenden und unter der Umsatzgrenze, greift die Ausnahme für Kleinstbetriebe. Wer darüber liegt oder Produkte online verkauft, sollte prüfen, ob die eigene Website betroffen ist. Diese Prüfung übernimmt Ihre IHK oder eine Rechtsberatung, ich nicht.

Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob Ihr Betrieb unter das BFSG fällt, steht hier bewusst nicht. Den Betrag der Umsatzgrenze lasse ich aus demselben Grund weg. Was ich Ihnen sagen kann, ist, was beim Bau einer Website technisch dazugehört.

Was bedeutet barrierefrei bei Webseiten?

Barrierefrei heißt, dass eine Seite auch ohne Maus, ohne scharfes Sehen und ohne Farbunterscheidung benutzbar bleibt. In der Praxis sind das ausreichender Kontrast, ein erkennbarer Fokus-Rahmen bei Tastaturbedienung und Alt-Texte für Bilder. Der technische Standard dazu heißt WCAG, das Gesetz heißt BFSG. Wer beides durcheinanderbringt, sucht die Pflicht an der falschen Stelle.

Drei Punkte, die ich bei jedem Bau prüfe

Barrierefreiheit ist bei DDD Teil des Webdesign-Prozesses von Anfang an. Diese drei Punkte lassen sich unabhängig vom BFSG umsetzen, auch wenn Ihr Betrieb unter die Ausnahme fällt.

  • Kontrast. Text und Hintergrund müssen sich sicher unterscheiden, auch auf einem Handydisplay im Hellen.
  • Fokus-Rahmen. Wer mit der Tastatur durch ein Formular geht, muss sehen, wo er gerade steht.
  • Alt-Texte. Jedes Bild bekommt eine Beschreibung, die sagt, was darauf zu sehen ist.

Was das für Ihr Webdesign-Projekt heißt

Versuchen Sie einmal, Ihr eigenes Kontaktformular nur mit der Tastatur auszufüllen. Kommen Sie bis zum Absenden-Button, ohne die Maus anzufassen?

Ich halte den Aufwand beim Neubau für gering, weil Kontrast, Fokus-Rahmen und Alt-Texte ohnehin im Bauplan stehen. Beim Nachrüsten einer bestehenden Seite hängt er davon ab, wie sie gebaut ist. Wie viel bei Ihrer Seite zusammenkommt, sehe ich erst, wenn ich sie mir ansehe.

Wie ich Websites baue und was dabei zur Barrierefreiheit gehört, steht auf Webdesign. Warum Animationen mitgedacht werden müssen, steht unter Barrierefreiheit ist kein Extra. Das hier ist keine Rechtsberatung und keine Einzelfallprüfung, dafür fragen Sie Ihre IHK.